scholl_schrunden

Unter Schrunden versteht man kleine Risse in der Haut im Fersenbereich. Unser Körpergewicht übt während des Gehens oder Stehens einen Druck auf die Ferse aus und die Haut muss sich ein wenig dehnen. Wenn sich die Haut an der Ferse nicht dehnen kann, weil sie zu trocken und unflexibel ist, reißt sie ein.

Ursachen von Schrunden

- übermäßige Hornhaut
- Trockenheit und Versprödung
- Mangelnde Flexibilität, Drehung und Zerrung der Fersenhaut beim Laufen

Folgen von Schrunden
- Spannungsgefühl – unangenehmes Hautempfinden
- tiefes Einreißen der Haut – Begünstigung von Entzündungen
- Schonhaltung – der Fuß wird anders belastet. Folge: Überproportionale Belastung; Begünstigung verstärkter Hornhautbildung

Was tun gegen Schrunden?

Bei Schrunden empfehlen wir eine Behandlung mit Produkten auf Keratinbasis. Auch die regelmäßige Verwendung einer Feile kann dazu beitragen, dass die Fersen weich und glatt bleiben.

Unser Pflegetipp:

 

schrunden-akut-salbeSchrunden Akut Salbe mit Active Repair K+


Regt die Neubildung von Hautzellen an

- wirkt ab dem 1. Tag
- mit 10% Urea und 5% Panthenol
- feuchtigkeitsspendend
- zieht schnell ein
- parfumfrei

Rezeptpflichtige Medikamente

Da bei rezeptpflichtigen Medikamenten das Originalrezept bei uns vorliegen muss, ist eine Bestellung über das Internet leider nicht möglich. Bitte senden Sie Ihr Rezept daher im Freiumschlag an:

Luitpold Apotheke
Postfach 1360
95148 Selbitz

Einen Freiumschlag können Sie   hier bestellen.

Aus Sicherheitsgründen erfolgt kein Versand von Medikamenten die der BTM-Verordnung unterliegen. Kühlpflichtige Medikamente versenden wir von Montag bis Donnerstag.

Nach Eingang und Prüfung des Rezeptes erhalten Sie Ihre Medikamente versandkostenfrei innerhalb von zwei bis drei Werktagen an Ihre angegebene Adresse zugesandt.

Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Die Preise für rezeptpflichtige Produkte unterliegen in Deutschland der sog. Preisspannenverordnung, d.h. dass die Preise gesetzlich vorgeschrieben sind und Rabatte nicht gewährt werden dürfen.

Zuzahlungen

Als deutsche Apotheke unterliegen wir deutschem Recht und müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in voller Höhe berechnen.

Abrechnung mit den Krankenkassen / Krankenversicherern

  • Gesetzlich Versicherte
    Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie erhalten eine Rechnung über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen, die Sie ggf. Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Befreiung einreichen können.
  • Privat Versicherte
    Sie erhalten das Originalrezept und eine Kopie des Rezeptes gestempelt und unterschrieben von uns zurück. Eine Rechnung, die Sie bei Ihrem Versicherer einreichen können, liegt der Sendung bei.